Informationspflicht

STANDARD-INFORMATIONSFORMULAR FÜR REISEVERTRÄGE


Die Ihnen angebotene Kombination von Reiseleistungen stellt eine touristische Veranstaltung im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302 dar.
Sie haben daher Anspruch auf alle EU-Rechte, die für touristische Veranstaltungen gelten. Unternehmen Reisebüro DARTUR Bożydar Dunin Kozicki mit Sitz in der ul. Fabryczna 3/10 B, 20-301 Lublin trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Reise.
Darüber hinaus hat das Unternehmen, wie gesetzlich vorgeschrieben Reisebüro DARTUR Bożydar Dunin Kozicki über eine Sicherheit verfügt, die die Erstattung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport Teil der Pauschalreise ist, Ihre Rückreise gewährleistet, falls das Unternehmen Reisebüro DARTUR Bożydar Dunin Kozicki wurde zahlungsunfähig.
Die wichtigsten Rechte gemäß der Richtlinie (EU) 2015/2302
- Die Reisenden erhalten vor Abschluss des Reisevertrags alle notwendigen Informationen über die Reiseveranstaltung.
- Zu jeder Zeit ist mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller vertraglich vereinbarten Reiseleistungen verantwortlich.
- Die Reisenden erhalten eine Notrufnummer oder eine Kontaktstelle, damit sie den Reiseveranstalter oder das Reisebüro kontaktieren können.
- Der Reisende kann die Reisegruppe unter Einhaltung einer angemessenen Frist auf eine andere Person übertragen, wobei zusätzliche Kosten anfallen.
- Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, wenn bestimmte Kosten (z. B. Treibstoffkosten) steigen und dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist; in keinem Fall darf die Preiserhöhung später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgen. Übersteigt die Preiserhöhung 8% des Reisepreises, kann der Reisende den Vertrag kündigen.
Behält sich der Reiseveranstalter eine Preiserhöhung vor, so hat der Reisende Anspruch auf eine Preissenkung, wenn die maßgeblichen Kosten gesunken sind.
- Der Reisende kann den Vertrag kündigen, ohne dass ihm eine Kündigungsgebühr entsteht, und erhält die geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurück, wenn sich einer der wesentlichen Bestandteile der touristischen Veranstaltung, mit Ausnahme des Preises, erheblich ändert. Wenn der Unternehmer, der die touristische Veranstaltung durchführt, diese vor Beginn der Reise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen und gegebenenfalls auf eine Entschädigung.
- In Ausnahmefällen - z. B. bei schwerwiegenden Sicherheitsproblemen am Zielort, die die Reiseveranstaltung beeinträchtigen können - kann der Reisende den Vertrag vor Beginn der Reiseveranstaltung kündigen, ohne dass eine Kündigungsgebühr anfällt.
- Darüber hinaus kann der Reisende den Vertrag jederzeit vor Beginn der Reiseveranstaltung gegen eine angemessene und gerechtfertigte Gebühr kündigen.
- Können nach Beginn der touristischen Veranstaltung wesentliche Teile der touristischen Veranstaltung nicht vertragsgemäß durchgeführt werden, so ist ohne zusätzliche Kosten eine geeignete Ersatzleistung anzubieten. Werden Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht, wodurch die Durchführung der touristischen Veranstaltung erheblich beeinträchtigt wird, und schafft der Reiseveranstalter keine Abhilfe, so können die Reisenden den Vertrag ohne Kündigungsgebühr kündigen.
- Der Reisende hat auch Anspruch auf Preisminderung oder Schadensersatz bei Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßer Erbringung der touristischen Leistungen.
- Der Reiseveranstalter muss einem Reisenden, der sich in einer schwierigen Situation befindet, Hilfe leisten.
- Wird der Reiseveranstalter zahlungsunfähig, werden die Zahlungen zurückerstattet. Wird der Reiseveranstalter nach Beginn der touristischen Veranstaltung zahlungsunfähig und umfasst die touristische Veranstaltung eine Beförderung, so wird die Rückreise der Reisenden in ihr Land sichergestellt. Das Reisebüro DARTUR Bożydar Dunin Kozicki hat gekauft in Signal Iduna Polska Towarzystwo Ubezpieczeniowe S.A. mit Sitz in 31 Przyokopowa St., 01-208 Warschau , Tel. 022 5056508, Fax 0225056444, E-Mail: info@signal-iduna.pl Insolvenzschutz. Die Reisenden können sich an diese Stelle oder gegebenenfalls an die zuständige Behörde wenden: Büro des Marschalls der Woiwodschaft Lubelskie, Abteilung für Tourismusförderung, ul. Artura Grottgera 4, 20-029 Lublin, Tel. 81 44 16 789, Fax 81 44 16 790, E-Mail: promocja@lubelskie.pl   wenn aufgrund der Insolvenz des Reisebüros DARTUR Bożydar Dunin Kozicki die Erbringung von Dienstleistungen verweigert wird.


[Website, auf der Sie die in nationales Recht umgesetzte Richtlinie (EU) 2015/2302 finden können: https://www.msit.gov.pl/pl/turystyka/miedzynarodowa-polityka/unia-europejska/archiwum/3344,Nowa-dyrektywa-w-sprawie-imprez-turystycznych-opublikowana.html.]

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